Arbeitszeugnis muss der Wahrheit entsprechen
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses.
Dabei bezieht sich der Zeugnisanspruch lediglich auf die Ausstellung eines Zeugnisses sowie auf die Wahrheitsgemäßheit. Einen Anspruch auf eine bestimmte Formulierung im Arbeitszeugnis hat der Arbeitnehmer jedoch nicht.
Ein Zeugnis kann jedoch so übertrieben positiv formuliert sein, dass es insgesamt ironisch wirkt und dadurch nicht mehr der Wahrheit entspricht.
Sinn und Zweck des Zeugnisses ist es, einem potentiellen Arbeitgeber ein möglichst wahres Urteil über die Leistung und das Verhalten im Arbeitsverhältnis zu geben. Aufgrund an vielen Stellen gesteigerter Formulierungen kann ein unbefangener Leser des Zeugnisses jedoch gegebenenfalls erkennen, dass solche Formulierungen nicht ernstlich gemeint sind.
Ein Zeugnis kann jedoch so übertrieben positiv formuliert sein, dass es insgesamt ironisch wirkt und dadurch nicht mehr der Wahrheit entspricht.
Sinn und Zweck des Zeugnisses ist es, einem potentiellen Arbeitgeber ein möglichst wahres Urteil über die Leistung und das Verhalten im Arbeitsverhältnis zu geben. Aufgrund an vielen Stellen gesteigerter Formulierungen kann ein unbefangener Leser des Zeugnisses jedoch gegebenenfalls erkennen, dass solche Formulierungen nicht ernstlich gemeint sind.
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil LAG NW 12 Ta 475 16 vom 14.11.2016