Arbeitnehmererfinderrecht

Dinter, Kreißig & Partner berät seine Mandanten umfassend in allen Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts, in besondere bei Fragen zur vertraglichen Gestaltung in der Praxis.

Das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbEG - Gesetz über Erfindungen von Arbeitnehmern) regelt verschiedene Bereiche, die bei Erfindungen im Arbeitsumfeld von Bedeutung sind, wie die Erfindungsmeldung und die Inanspruchnahme der Erfindung durch den Arbeitgeber, die Miterfinderbestimmung, Erfindungen im Hochschulbetrieb, die Pflicht zur Schutzrechtsanmeldung im Inland und die Mitteilungspflichten des Arbeigebers. Von Bedeutung sind auch die dort geregelten Grundsätze zur Berechnung der Erfindervergütung.

Die in der Praxis häufig gewählten Vergütungsmodelle sehen beispielsweise Pauschalvergütungen vor oder basieren auf so genannten Incentivesystemen. 

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