20.08.2024
Patentverletzung in DE - wenn letzter Verfahrensschritt im Ausland erfolgt - es kommt auf die Verwirklichung des technischen Erfolgs an
LG München, 17.05.23 - 7 O 2693/22 1. Leiztsatz: "Zur Überzeugung der Kammer liegt eine inländische Verletzungshandlung weitergehend auch dann vor, wenn zwar der letzte Verfahrensschritt außerhalb Deutschlands erzielt wird, die Vorteile des patentgemäßen Verfahrens aufgrund von im Inland ausgeführten und nicht unwesentlichen Verfahrensschritten ihre Wirkung im Inland entfalten." Quelle: Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, 4. Ausgabe, April 2024, Seite 188 20.08.24 Dr. Frank Däbritz, Patentanwalt |