Zur Dauer der Beschlagnahme einer Firmen-Festplatte
Die Polizei muss bei der Beschlagnahme einer Firmenfestplatte nach Möglichkeit eine Kopie anfertigen, um eine längere Störung des Geschäftsbetriebes zu vermeiden.
Beschwerde führte eine Firma, nachdem sich eine wichtige Festplatte im Rahmen einer Beschlagnahme für drei Tage im Gewahrsam der Polizei befunden hatte.
Wie das Gericht feststellte muss auch bei der Sichtung und Beweissicherung von Firmendaten auf das für den Betroffenen mildeste Mittel zurückgegriffen werden. Wenn es sich, wie im vorliegenden Sachverhalt, um eine fest eingebaute Festplatte mit nur geringen Datenmengen handelt, hätte die Polizei auch die Möglichkeit vor Ort eine Kopie des betroffenen Datenträgers zu erstellen. So könnte eine Störung des Geschäftsbetriebes gering gehalten werden. Erforderlich ist dabei aber das Einverständnis des Beschuldigten. Eine Beschlagnahme von drei Tagen sei vorliegend aber auf jeden Fall unverhältnismäßig gewesen.
Weiter führte das Gericht aus, dass eine Beschlagnahme von Datenträgern aber auch weiterhin grundsätzlich möglich ist.
Amtsgericht Reutlingen, Urteil AG RT 5 Gs 363 11 vom 05.12.2011
Normen: § 94 I StPO