Finanzdienstleistungen
Die Werbung von Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche ist einer umfassenden Kontrolle durch wettbewerbsrechtliche Vorschriften unterworfen. Wir beraten Unternehmen dieser Branche sowohl bei umfangreichen Werbekampagnen und bei einzelnen Werbeaussagen.
Große Vorsicht ist geboten, wenn dem Kunden die besondere Sicherheit eines Finanzprodukts angepriesen werden soll. So kann ein Genussrecht keine „maximale Sicherheit“ bescheren wenn es sich tatsächlich um eine hoch spekulative Wertanlage handelt.
Weitere Beratungsfelder bilden die Kontrolle von Vertragswerken und Vertragsklauseln auf deren wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Häufig ergeben sich Probleme aus unzulässigen Entgeltklauseln.