Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:
Büro Leipzig +49 341 - 860 996 84-0
Büro Dresden +49 351 - 450 42 26
Büro Halle +49 345 - 548 36 85
office@dinter-kreissig.de
Anfahrt Leipzig
Anfahrt Dresden
Anfahrt Halle
Büro Leipzig
Tel.: 0341 - 47 84 2900
Büro Dresden
Tel.: 0351 - 450 42 26
Büro Halle
Tel.: 0345 - 548 36 85
E-Mail-Kontakt
office@dinter-kreissig.de
Das Oberlandesgericht Hamm billigte einen Werbegag der BILD-Zeitung und des Karstadt-Konzerns: Kunden, die an einem bestimmten Tag an der Kasse eine BILD-Zeitung vorzeigten, erhielten einen zehnprozentigen Preisnachlass. Der Nachlass galt jedoch nur für einen einzigen vom Kunden ausgewählten Artikel. Die Richter sahen weder in der Aktion selbst noch im Aktionszeitraum von nur einem Tag einen Fall von unlauterem Wettbewerb und hoben ein Unterlassungsurteil des Landgerichts Essen gegen Karstadt auf.
In bestimmten Fällen können Rabattaktionen als unlauterer Wettbewerb gelten und damit untersagt werden, zum Beispiel, wenn die Waren unter dem Einkaufspreis verkauft werden. Findet eine Rabattaktion nur an einem Tag statt, erhöhen sich allerdings die Anforderungen für die Annahme unlauteren Wettbewerbs.