Förderung für KMU - WIPANO - für Patente/Gebrauchsmuster - und nachfolgende Verwertungstätigkeiten


19.03.2024

Die bekannte und viel genutzte WIPANO-Förderung geht in eine nächste Runde. In der neuen Förderperiode bis 2027 wurde das Antragsprozedere weiter vereinfacht. Gefördert werden:

  • Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen sowie vorherige Neuheitsrecherche und zugehörige Beratung/Strategieauswahl
  • von KMU (1 Mitarbeiter bis maximal 1000 Mitarbeiter),
  • die in den letzten drei Jahren kein Patent/Gebrauchsmuster angemeldet haben
  • KMU: ausschließlich im Haupterwerb betrieben; Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
  • Amtsgebühren/Verlängerungsgebühren

In einem nachfolgenden Modul 2 können sogar gefördert werden:

  • Prototypen-Anfertigung (über Dienstleister),
  • Marken- und Designanmeldung
  • Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Unterstützung bei Vertragsverhandlungen/Geheimhaltsunvereinbarungen/Verwertungsvereinbarungen
  • Freedom-to-Operate-Recherche
  • Kollisionsrecherchen, Marktrecherchen

Genauere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung unter folgendem LINK.

Bei Fragen hierzu, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
 

Dr. Frank Däbritz, Patentanwalt

 

 
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