Versandkosten bei Widerruf durch Verbraucher

Der Europäische Gerichtshof muss darüber entscheiden, ob der Verbraucher nach erklärtem Widerruf die Kosten für den Erstversand der Ware tragen muss.

Auf Vorlage des Bundesgerichtshofs muss der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften demnächst entscheiden, ob ein Verbraucher nach erklärtem Widerruf die Kosten für den Erstversand, also die Zusendung der bestellten Ware an sich selbst, tragen muss. Die einschlägige Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft enthält keine ausdrückliche Regelung zu dieser Frage. Demgegenüber ergibt sich aus dem deutschen Zivilrecht in seiner derzeitigen Auslegung kein Anspruch auf Rückerstattung der Versandkosten für den Erstversand.

 
[mmk]
 
Kontakt

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:

Büro LeipzigBüro Leipzig +49 341 - 860 996 84-0
Büro DresdenBüro Dresden +49 351 - 450 42 26
Büro HalleBüro Halle +49 345 - 548 36 85

E-Mail Fachanwalt Hamburgoffice@dinter-kreissig.de

Anfahrt LeipzigAnfahrt Leipzig
Anfahrt DresdenAnfahrt Dresden
Anfahrt HalleAnfahrt Halle

Rückrufservice